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Februar 2024 – Schlechte Idee: Do-it-yourself-Behandlung

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Februar 2024 – Schlechte Idee: Do-it-yourself-Behandlung

Do it yourself, oder kurz „DIY“, hört und liest man häufiger, wenn es z. B. um Handwerkliches geht. Die Wände neu streichen, Frostschutzmittel in die Scheibenwaschanlage füllen – klassische Do-it-yourself-Tätigkeiten. Das „selbst machen“ ist meist eine kostengünstige Alternative zu professionellen Dienstleistungen. Doch wie steht es um eine kieferorthopädische Behandlung? Kann eine Aligner-Therapie in Eigenregie durchgeführt werden?

Fachmännische Diagnose, Planung und Überwachung nötig

Eine Behandlung mit Alignern – transparenten Zahnschienen – erfordert in jedem Fall eine fachmännische Diagnose, Planung und Überwachung. Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass der Behandlungsverlauf effektiv ist und zugleich Risiken ausgeschlossen werden. Ein DIY-Ansatz ist nicht erfolgversprechend. Im Gegenteil: Wird der gesamte Prozess nicht von einem Fachzahnarzt für Kieferorthopädie geplant und begleitet, können Schmerzen und gesundheitliche Folgeschäden entstehen – die falsche Anwendung von Alignern führt möglicherweise zu Zahn- und Kieferproblemen.

Der Kieferorthopäde als Ansprechpartner für Aligner

Sie interessieren sich für eine Zahnkorrektur mit Alignern? Wenden Sie sich an einen Fachzahnarzt für Kieferorthopädie! Nur dieser kann Ihre Zahnsituation analysieren und beurteilen, ob eine Aligner-Behandlung für Sie ohne Weiteres infrage kommt oder beispielsweise eine zusätzliche Behandlung mit Mini-PINs notwendig ist. Der Kieferorthopädie plant jeden Schritt Ihrer Therapie individuell und überwacht den Behandlungsverlauf mit fachlicher Expertise.

Was ist ein Fachzahnarzt für Kieferorthopädie?

Die Bezeichnung „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“ ist für Sie ein Hinweis auf spezialisierte Fachkompetenz und langjährige Erfahrung. Es ist die höchstmögliche berufliche Qualifikation in der Kieferorthopädie. Nur ein Fachzahnarzt für Kieferorthopädie darf sich tatsächlich auch „Kieferorthopäde“ nennen. Um die Bezeichnung führen zu dürfen, ist nach dem abgeschlossenen Zahnmedizinstudium eine mindestens dreijährige Vollzeitweiterbildung mit anschließender Fachzahnarztprüfung erforderlich.